GARANTIEBEDINGUNGEN.
Die STORZ & BICKEL GmbH garantiert dem Endkunden (nachfolgend "Kunde") nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden gelieferte Produkt (MIGHTY+, CRAFTY+, VOLCANO HYBRID, VOLCANO CLASSIC, PLENTY, VENTY) innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlern sein wird. Diese Garantiefrist verlängert sich um ein (1) Jahr, wenn der Kunde innerhalb eines Jahres ab Auslieferung eine Produktregistrierung vornimmt. Die Garantiefrist für den MIGHTY beträgt zwei (2) Jahre.
Die derart geltend gemachten Fehler wird die STORZ & BICKEL GmbH nach eigenem Ermessen auf ihre Kosten durch Reparatur, Austausch neuer oder generalüberholter Einzelteile oder durch Lieferung eines mangelfreien Produkts gleicher Art und gleichen Typs beheben.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf besonders vom Verschleiß betroffene Teile, wie insbesondere Akkus, Ballons, Kühleinheiten, Ladekabel und Adapter, Füllkammer (VOLCANO), Schlauch, Siebe, Dosierkapseln und den Produkten beiliegendes Zubehör wie bspw. Kräutermühle, Füllhilfe, Pinsel etc.
Sonstige Ansprüche des Kunden gegen die STORZ & BICKEL GmbH, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber der STORZ & BICKEL GmbH aus dem Kaufvertrag werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.
Die STORZ & BICKEL GmbH haftet daher unabhängig von dieser Garantie für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Produkte nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt vierundzwanzig (24) Monate und beginnt mit der Ablieferung der Produkte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen oder die gesamte Herstellergarantie auf Grund regulatorischer Änderungen im Markt des Kunden undurchführbar werden, behält sich STORZ & BICKEL jederzeit das Recht vor, die Verlängerung der Garantiefrist um ein drittes Jahr abzulehnen.
Zur Prüfung des Garantieanspruchs ist dem Garantiegeber die Prüfung der Ware durch Einschicken der Ware zu ermöglichen.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn
- das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben der STORZ & BICKEL GmbH (gemäß Gebrauchsanweisung) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
- das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Ein-griffe durch von der STORZ & BICKEL GmbH nicht autorisierter Dritter schließen lassen,
- in das Produkt nur von der STORZ & BICKEL GmbH autorisiertes Zubehör eingebaut wurde und
- die Seriennummer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Ansprüche aus der Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde innerhalb eines Jahres ab Auslieferung eine Produktregistrierung unter www.storz-bickel.com/registration vornimmt.
Wird die Produktregistrierung nicht innerhalb eines Jahres vorgenommen, besteht kein Anspruch aus dieser Garantie.
Ansprüche aus der Garantie müssen unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber der STORZ & BICKEL GmbH innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden.
Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt die STORZ & BICKEL GmbH.
Etwaige Zölle und öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch die STORZ & BICKEL GmbH oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist die STORZ & BICKEL GmbH berechtigt, eine Service-Gebühr i. H. v. € 70,00 zu erheben.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Produktregistrierung und der Vorlage der Originalrechnung bzw. der Produktregistrierung und der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) auch für einen späteren, im (räumlichen Geltungsbereich) ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts, soweit dieser die Produktregistrierung durchführt.
Ist das Produkt bereits registriert, ist im Falle einer Weiterveräußerung des registrierten Produkts eine erneute Registrierung durch einen späteren, künftigen Eigentümer nicht mehr möglich, so dass ein Anspruch aus der Garantie ausscheidet.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht).
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
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